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Allgemeine Geschäfsbedingungen

1. Die Katze muß gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche, bei Freigängern Tollwut und Leukose geimpft sein.

Die Impfungen dürfen nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Eine ungeimpfte Katze sollte mindestens 30 Tage vor der Inbetreuungsnahme geimpft werden.

Der Impfpass wird während des Aufenthaltes im Katzenhotel hinterlegt.


Die Katze ist kastriert oder sterilisiert.


Die Katze ist entwurmt, die Entwurmung darf nicht länger als 10 Tage zurückliegen.

Eine Spot-On Behandlung ist gegen Parasiten (Flöhe, Zecken usw.) 2 Tage vorher vorzunehmen.


2. Die Katze ist frei von Parasiten und hat keine ansteckenden Krankheiten,


sie ist gesund.


3. Der Tierhalter ist verpflichtet dieses Anweisungen durchzuführen und die Bestätigung des Tierhalters ist verbindlich.


Erkrankungen vor der Inbetreuungsnahme werden dem Katzenhotel mitgeteilt.


4. Sollte eine Katze während eines Aufenthaltes erkranken, ist meine Person berechtigt, die Katze beim Tierarzt 

behandeln zu lassen. Die Kosten des Tierarztes und der Behandlung übernimmt der Tierhalter. Es wird vom Katzenhotel 

keine Haftung über den Verlauf der Erkrankung übernommen.


5. Das Katzenhotel übernimmt keine Haftung gegenüber Erkrankungen und Verletzungen mit anderen Katzen während 

des Aufenthaltes.


6. Langhaarkatzen werden auf Wunsch jeden Tag gebürstet. Wird die Katze aber schon mit verfilzten Fell zur Betreuung 

gebracht, übernimmt das Katzenhotel keine Garantie auf knotenfreies glattes Fell.


7. Stornierung der Buchung 4 Wochen vorher ist kostenfrei. Bei einer Absage eine Woche vor der Buchung sind 25 % 

der Betreuungskosten zu zahlen.Ohne eine Absage werden 100 % der Betreuungskosten in Rechnung gestellt.


8. Die Kosten für den gebuchten Aufenthalt wird im Vorraus bei Inbetreuungsnahme bar bezahlt.

Wird die Katze vor dem vereinbarten Termin abgeholt,werden die Betreuungskosten für den Differenzzeitraum nicht 

erstattet.


9. Bei der Betreuungsanahme wird die Katze nach Flöhen und Läusen kontrolliert. Wenn Flohkot gefunden wird kann die 

Katze nicht aufgenommen werden. Die Kosten für die Betreuung sind jedoch in voller Höhe zu begleichen.

Wird die Katze ohne Benachrichtigung des Tierhalters nicht zum vereinbarten Termin abgeholt wird die Katze nach 

Ablauf von 1 Woche an Dritte weitervermittelt. Alle Ansprüche des Tierhalters sind damit ausgeschlossen. Der Tierhalter 

schuldet die Kosten für die gesamte Dauer der Betreuung bis zu Weitervermittlung.


10. Das Katzenhotel haftet nicht bei Verlust der Katze durch höhere Umstände.





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